20.06.2025

LinieBun­des­tag be­schließt wich­ti­ges Ener­gie­pa­ket

Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag nach dem Ampel-Aus und noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine Energierechts-Novelle, bestehend aus mehreren energiepolitischen Initiativen.

Die Änderungen betreffen eine Reihe wichtiger Energiegesetze und sollen die Energie- und Wärmewende in Deutschland, insbesondere durch gezielte Steuerung und Flexibilität von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Überschusssituationen, voranbringen. 

 

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14773

Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung Deutscher
Bundestag Drucksache 20/14774

TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 – Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz an die Änderung der EU-Richtlinie 2003/87/EG

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14775

Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14776

Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14777

 

  • Künftig in Zeiten negativer Strompreise für Neuanlagen Entfall der Vergütung.
  • Ab 1.2.2025 EEG-Vergütung bei Überschuss-Einspeisung lediglich 7,95 ct/kWh.
  • Kleine PV-Anlagen dürfen ihren Strom direkt vermarkten.
  • Steuerbarkeit von PV-Anlagen ab einer installierten Leistung von 7 kWp durch den Netzbetreiber zwingend. Die Übergangsregelung lediglich eine Netzeinspeisung von 60 % der max. Leistung bis zur Steuerbarkeit vor und damit Einbußen für den Anlagenbetreiber. Hierdurch gewinnen Stromspeicher weiter an Attraktivität.
  • Neue PV-Anlagen sind ab 2026 mit steuerbaren Smart Meter Gateways auszustatten. Messstellenbetreiber erhalten hierfür weitere EUR 100 für die Steuerung.
  • Ab dem 1.1.2025 wird die Preisobergrenze (POG) für moderne Messeinrichtungen(mME) und für intelligente Messsysteme erhöht. 
    Rollout-Quote bei Erneuerbare-Energien-Anlagen: Neuanlagen bis Ende 2028 und Ende 2030 jeweils 90 % der neu installierten Leistung mit iMSys auszustatten.
  • Rollout-Quote bei Letztverbrauchern bis Ende 2025 mind. 20 % (Neuanlagen: 90 %) und unabhängig ob Bestands- oder Neuanlagen müssen bis Ende 2032 mind. 90 % der installierten Leistung mit iMSys umgerüstet sein. 

 

Ebenfalls wurde mit der EnWG-Novelle eine weitere Verlängerung der Übergangsvorschrift in § 118 Abs. 34 EnWG, für Betreiber vertikal integrierter Elektrizitätsverteilernetze geschaffen, die bereits vor dem 27.07,2021 öffentliche Ladepunkte entwickelt, verwaltet oder betrieben haben. Diese Ladepunkte gelten bis zum 31.12.2026 (vorher 31.12.2024) als genehmigt. Für diese Ladepunkte besteht weiterhin die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Tätigkeitsabschlusses. Gerade kleine Energieversorger bekommen damit wertvolle Zeit die notwendigen Maßnahmen umzusetzen. 
 

Wenn der Bundesrat wie erwartet am 14.2.2025 dem Energierechtspaket zustimmt, werden die Regelungen in den kommenden Wochen in Kraft treten.