20.06.2025
Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag nach dem Ampel-Aus und noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine Energierechts-Novelle, bestehend aus mehreren energiepolitischen Initiativen.
Die Änderungen betreffen eine Reihe wichtiger Energiegesetze und sollen die Energie- und Wärmewende in Deutschland, insbesondere durch gezielte Steuerung und Flexibilität von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Überschusssituationen, voranbringen.
Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14773
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung Deutscher
Bundestag Drucksache 20/14774
TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 – Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz an die Änderung der EU-Richtlinie 2003/87/EG
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14775
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14776
Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14777
Ebenfalls wurde mit der EnWG-Novelle eine weitere Verlängerung der Übergangsvorschrift in § 118 Abs. 34 EnWG, für Betreiber vertikal integrierter Elektrizitätsverteilernetze geschaffen, die bereits vor dem 27.07,2021 öffentliche Ladepunkte entwickelt, verwaltet oder betrieben haben. Diese Ladepunkte gelten bis zum 31.12.2026 (vorher 31.12.2024) als genehmigt. Für diese Ladepunkte besteht weiterhin die Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Tätigkeitsabschlusses. Gerade kleine Energieversorger bekommen damit wertvolle Zeit die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Wenn der Bundesrat wie erwartet am 14.2.2025 dem Energierechtspaket zustimmt, werden die Regelungen in den kommenden Wochen in Kraft treten.